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   OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10, I-8 AktG 1/10   

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OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10, I-8 AktG 1/10 (https://dejure.org/2010,9906)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2010 - 8 AktG 1/10, I-8 AktG 1/10 (https://dejure.org/2010,9906)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2010 - 8 AktG 1/10, I-8 AktG 1/10 (https://dejure.org/2010,9906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freigabe eines Hauptversammlungsbeschlusses hinsichtlich der Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung wegen offensichtlicher Unbegründetheit der hiergegen gerichteten Anfechtungsklage

  • Betriebs-Berater

    Zur Anfechtbarkeit von HV-Beschlüssen wegen unzulässiger Beschränkung in der Ladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Anfechtungsklage, Barabfindung, Freigabeverfahren, Interessenabwägung, Squeeze-out

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Anfechtbarkeit von HV-Beschlüssen wegen unzulässiger Beschränkung in der Ladung

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2833
  • NZG 2011, 148
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Dortmund - 20 O 32/10 (anhängig)

    Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Squeeze-out und andere Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Es wird festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht Dortmund, Kammer für Handelssachen, Aktenzeichen 20 O 32/10, rechtshängigen Klage der Antragsgegner gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 11. Mai 2010 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Antragstellerin (Minderheitsaktionäre) auf die F, Istanbul, Türkei (Hauptaktionärin), der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

    U.a. gegen diesen Beschluss haben die Antragsgegner vor dem Landgericht Dortmund (Az. 20 O 32/10) am 11.06.2010 eingehend Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Ein solches sog. Delisting setzt eine Hauptversammlung und ein neuerliches Abfindungsangebot an die Minderheitsaktionäre voraus (BGH, II ZR 133/01, BKR 2003, S. 253), die beide mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sind.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Der Gesetzgeber hat die Prüfung der Höhe der Abfindung in das Spruchverfahren verwiesen, worin das BVerfG grundsätzlich eine hinlängliche Sicherung des Anspruchs des Minderheitsaktionärs auf Wertersatz erkennt (Beschl. vom 27.4.1999 - 1 BvR 1613-94; NZG 1999, S. 931).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Bei dieser Sachlage lässt sich nicht feststellen, dass den Antragsgegnern eine Verzögerung von über 14 Tagen zuzurechnen ist, wie sie zur Versagung der Rückwirkung gem. § 167 ZPO erforderlich ist (Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 167 Rn. 11 unter Hinweis auf BGH NJW 2004, S. 3775).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Es kann dahinstehen, ob es Gegenstand des Anfechtungsverfahrens sein kann, wenn die im Übertragungsbeschluss festgesetzte Höhe hinter dem Ergebnis des Prüfgutachtens gem. § 327 c Abs. 2 S. 2 AktG zurückbleibt (für eine Vorrangigkeit des Spruchverfahrens auch in diesem Fall Münchener Kommentar/Grunewald zum AktG, a.a.O.; a.A. möglicherweise BGH, Hinweisbeschluss vom 25.7.2005 - NZG 2006, S. 117; BVerfG, Beschl. vom 30.5.2007 - 1 BvR 390/04 - NJW 2007, S. 3268).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Soweit die Antragsgegner darüber hinaus den gegenwärtigen Status der Streithelferin als Aktionärin der Antragstellerin und ihr Interesse am Ausgang des Verfahrens in Abrede gestellt haben, geht es dabei um die sog. besonderen Voraussetzungen für die Nebenintervention, die nur auf Antrag einer Hauptpartei im Verfahren nach § 71 ZPO geprüft werden (BGH, Beschl. vom 10.1.2006 - Az. VIII ZB 82/05 - NJW 2006, S. 773).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 327/03

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über das Hinausdrängen von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Es kann dahinstehen, ob es Gegenstand des Anfechtungsverfahrens sein kann, wenn die im Übertragungsbeschluss festgesetzte Höhe hinter dem Ergebnis des Prüfgutachtens gem. § 327 c Abs. 2 S. 2 AktG zurückbleibt (für eine Vorrangigkeit des Spruchverfahrens auch in diesem Fall Münchener Kommentar/Grunewald zum AktG, a.a.O.; a.A. möglicherweise BGH, Hinweisbeschluss vom 25.7.2005 - NZG 2006, S. 117; BVerfG, Beschl. vom 30.5.2007 - 1 BvR 390/04 - NJW 2007, S. 3268).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem.

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Die offensichtliche Unbegründetheit ist anzunehmen, wenn sich ohne weitere Aufklärung in der Sache die Überzeugung gewinnen lässt, dass die Klage voraussichtlich abzuweisen ist und auch in der Berufungs- bzw. Revisionsinstanz keine Erfolgsaussichten bietet; die Unbegründetheit muss hingegen nicht gleichsam ins Auge springen (OLG Hamm, Beschl. vom 28.2.2005 - Az. 8 W 6/05).
  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04

    Anforderungen an das Barabfindungsangebot für Minderheitsaktionäre bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
    Soweit die Antragsgegner den Übertragungsbeschluss unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urt. vom 12.10.2004 - Az. 3-5 O 71/04 - AG 2005, S. 545) im Hinblick darauf angreifen, dass er von der Wirksamkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses abhänge, wird auch dies nicht zum Erfolg der Klage führen.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung

    Die Offensichtlichkeit muss nicht sogleich ins Auge springen und bezieht sich daher nicht auf den Prüfungsaufwand, sondern auf das Ergebnis der Prüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 10.09.2008, I - 6 W 30/08 = NZG 2009, 260, 261, juris Rn 24; Beschluss vom 17.01.2011 - I - 6 U AktG 1/10, S. 10 mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2010, I - 8 AktG 1/10, juris Rn 20, mwN; OLG München, Beschluss vom 10.04.2014, - 7 AktG 1/13, juris Rn 32,0LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.04.2009, 5 W 8/09, juris Rn.22).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 AktG 1/23
    Entsprechend werden in der Rechtsprechung solche Kosten regelmäßig in die Abwägung eingestellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2010 - 8 AktG 1/10, I-8 AktG 1/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2011 - 5 Sch 4/10, Rn. 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2018 - I-6 AktG 1/18, Rn. 186; OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2017 - 18 AktG 1/17, Rn. 43; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
    Entsprechend werden in der Rechtsprechung solche Kosten regelmäßig in die Abwägung eingestellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2010 - 8 AktG 1/10, I-8 AktG 1/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2011 - 5 Sch 4/10, Rn. 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2018 - I-6 AktG 1/18, Rn. 186; OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2017 - 18 AktG 1/17, Rn. 43; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Köln, 05.05.2014 - 18 U 28/14

    Freigabe eines Hauptversammlungsbeschlusses über die Übertragung der Aktien der

    Dementsprechend sind in die Interessenabwägung nach § 319 Abs. 6 S. 3 Nr. 2 AktG alle nicht vernachlässigbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile eines Erfolges der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage einzubeziehen, also etwa auch die Kosten einer Wiederholung der Hauptversammlung (vgl. BT-Drucks. 15/5092, S. 29 sowie BT-Drucks. 16/13098, S. 42; OLG Hamm, Beschl. v. 22.09.2010 - 8 AktG 1/10 -, juris Rn. 44).
  • OLG Jena, 07.01.2015 - 2 U 317/14

    GmbH: Nichtigerklärung von den Ausschluss des klagenden Gesellschafters

    Mit der am 25.9.2013 erfolgten Einzahlung bewegt sich der Kläger noch innerhalb des von der Rechtsprechung tolerierten Zeitraums von zwei Wochen (s. OLG Hamm 22.09.2010, NZG 2011, 148; ferner Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Aufl. 2012, § 47 Anh. Rdnr. 68; Drescher, in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2014, § 246 AktG Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 16.05.2011 - 8 AktG 1/11

    Mögliches Scheitern eines beabsichtigten Börsengangs nach Verschmelzung ist

    Gemeint sind massive Verletzungen elementarer Aktionärsrechte, die durch Schadensersatz nicht angemessen korrigiert werden könne, z. B. das Abhalten einer "Geheimversammlung" unter bewusstem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot oder das völlige Fehlen notarieller Beurkundung (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der BReg., BT-Drucksache 16/13098, S. 42; Senat, Beschluss vom 22.9. 2010, 8 AktG 1/10, NZG 2011, 148).
  • OLG Hamm, 05.05.2014 - 18 U 28/14

    Voraussetzungen für die Freigabe eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    Dementsprechend sind in die Interessenabwägung nach § 319 Abs. 6 S. 3 Nr. 2 AktG alle nicht vernachlässigbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile eines Erfolges der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage einzubeziehen, also etwa auch die Kosten einer Wiederholung der Hauptversammlung (vgl. BT-Drucks. 15/5092, S. 29 sowie BT-Drucks. 16/13098, S. 42; OLG Hamm, Beschl. v. 22.09.2010 - 8 AktG 1/10 -, juris Rn. 44).
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